Europäischer Gerichtshof bestätigt strengen Schutzstatus für Wölfe

Europäischer Gerichtshof bestätigt strengen Schutzstatus für Wölfe

Nachdem das Tiroler Landesverwaltungsgericht sich mit der Bitte um eine Rechtsauslegung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewandt hatte, erging diese Woche Donnerstag das richtungsweisende Urteil zum Abschuss von Wölfen. Aufgrund der geringen Wolfspopulation in Österreich im Vergleich zu anderen EU-Ländern urteilte der EuGh, dass das Abschussverbot und der strenge Schutzstatus der heimischen Wölfe aufrechtbleibt.

 

Ausgangspunkt des Verfahrens vor dem EuGH war ein Einspruch von Tierschutzorganisationen (Tierschutz Austria, WWF und ÖKOBÜRO) gegen einen Wolfs-Abschuss-Bescheid in Tirol im Jahr 2022. Im Zuge dessen hat sich das Tiroler Landesverwaltungsgericht mit Fragen zur Auslegung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie an den europäischen Gerichtshof gewandt. Auch Tirols Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler hatte eine Klarstellung durch den EuGH gefordert.

 

Die Entscheidung erging im Vorabentscheidungsersuchen des Landesverwaltungsgerichts Tirol und hat eine erhebliche Bedeutung für die Auslegung der FFH-Richtlinie im Umgang mit dem Wolf. Nachdem Österreich mit seinem EU-Beitritt 1995 keine Vorbehalte gegen den hohen Schutzstatus beim Wolf angemeldet hatte, gäbe es keine Ausnahme für Österreich. So erklärt der EuGH in einer Aussendung:

„Eine Ausnahme von diesem Verbot zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden kann nur gewährt werden, wenn sich die Wolfspopulation in einem günstigen Erhaltungszustand befindet, was in Österreich nicht der Fall ist.“
 

Hintergrund zum Vorabentscheidungsverfahren

Bei einem Vorabentscheidungsverfahren entscheidet der EuGH rechtsverbindlich für alle Mitgliedstaaten über die Auslegung von Unionsrecht – im gegenständlichen Fall über die Auslegung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Die Ergebnisse des Vorabentscheidungsverfahrens müssen in sämtlichen anderen, ähnlich gelagerten Entscheidungen und Verfahren in den übrigen EU-Mitgliedstaaten berücksichtigt werden – nicht nur im Hinblick auf den Wolf, sondern auch im Hinblick auf andere streng geschützte Tierarten wie Luchs oder Fischotter.

 

Inhalt des EuGH Rechtsspruchs

Wenn sich die Wolfspopulation lokal als auch national in einem guten Zustand befindet und durch die Jagd auch nicht in ihrer Erhaltung gefährdet wird, dann darf ein Wolf zum Abschuss freigegeben werden. Dies ist in Österreich momentan nicht gegeben.

Der gute Erhaltungszustand einer Art kann nicht mit dem Vorhandensein eines guten Erhaltungszustandes in einem benachbarten Mitgliedsstaat festgesetzt werden. Selbst in einem Mitgliedsstaat mit einem guten Erhaltungszustand für eine Art kann etwa ein Abschuss dann verboten sein wenn sich dadurch negative Auswirkungen auf den Bestand im Nachbarstaat ergeben.

Desweiteren ist der Abschuss erst als letztes Mittel anzusehen, dem andere Lösungen wie zum Beispiel Herdenschutzmaßnahmen vorausgegangen sein müssen.

Der EuGH stellt auch klar, dass behauptete Einbußen in der Almwirtschaft nicht unter „ernste Schäden“ einzustufen sind. Von „ernsten Schäden“ i.S. von Art.16 Abs.1 lit.b der FFH-RL sind mittelbare, (zukünftige) wirtschaftliche Schäden, die nicht einem einzelnen Wolf zurechenbar sind, hiervon nicht umfasst. M. a. Worten ernste Schäden müssen bereits eingetretene materielle Schäden sein, die einem einzelnen Wolf zuzurechnen sind. Auch die These, dass ein Wolf mittelbare, (zukünftige) wirtschaftliche Schäden anrichten kann und daher den Abschuss rechtfertige, wird klar abgelehnt.

Die Argumentation das Herdenschutz als „gelinderes Mittel“ in Österreich zu teuer ist und daher nicht zumutbar sei, wird gerade in einem so reichen Land wie Österreich abgelehnt. Die Kosten für Herdenschutzmaßnahmen sind daher wirtschaftlich zumutbar, insbesondere auch deshalb da solche Kosten zu 100% von der EU finanzierbar wären. Es liegt an den einzelnen Staaten diesbezüglich ihre Fördersysteme wie ÖPUL auf Bundes- und Länderebene anzupassen.

 

Länder müssen Verordnungen ändern

In Österreich fällt Naturschutz in Gesetzgebung und Vollzug in die Zuständigkeit der Länder. Nach dem Urteil des EuGH müssen nun die Österreichischen Bundesländer ihre Wolf Abschuss Verordnungen und Alm- und Weideschutzgesetze umgehend abändern, da diese gegen die FFH Richtlinie verstoßen und ansonsten ein Vertragsverletzungsverfahren mit möglichen hohen Strafzahlungen droht, so Tierschutz Austria Präsidentin Madeleine Petrovic über den juristischen Erfolg.

 

Das sieht der von der Landwirtschaftskammer zitierte Wolfsexperte Roland Norer von der Universität Luzern anders: „Der EuGH hat im Wesentlichen seine bisherige Rechtsprechung und damit auch die Wolfsmanagement-Praxis in Österreich bestätigt. Diese besteht darin, Einzelfallprüfungen auf regionaler und lokaler Ebene vorzunehmen. Dabei werden insbesondere die wirtschaftlichen Kosten von Herdenschutzmaßnahmen und auch ernste Schäden berücksichtigt, die unmittelbar bestimmten Problemwölfen zugerechnet werden können.“ und erklärt weiters: „Nach einer ersten Analyse des Urteils sehe ich somit keine unmittelbaren Auswirkungen auf die bestehenden Rechtsgrundlagen der Bundesländer und folglich keinen Änderungsbedarf. “

 

Kein günstiger Erhaltungszustand

„Der Erhaltungszustand des Wolfes ist in Österreich derzeit noch weit entfernt von günstig. Er wird im aktuellen Artikel 17 Bericht der österreichischen Regierung als offiziell mit „newly arriving species“ angegeben. Schaut man sich die aktuellen Daten der Bundesländer an, wird sich daran vermutlich auch nicht viel im nächsten Art 17 Bericht 2025/26 ändern. Laut diesen Daten der Bundesländer, ausgewertet in Zusammenarbeit mit dem Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie, wurden im vergangenem Jahr 104 Wölfe in Österreich nachgewiesen. Bei den meisten Wölfen handelt es sich um Durchzügler. Die Karte mit Stand 04. Juli 2024 Wolf – Verbreitung Österreich – Österreichzentrum (baer-wolf-luchs.at) zeigt, dass von den 6 Vorjahresrudeln bisher nur eines im heurigen Jahr nachgewiesen werden konnte. Der günstige Erhaltungszustand setzt aber explizit eine erfolgreiche Reproduktion mit mehreren Rudeln in dem jeweiligen Land voraus. Österreichs Wölfe sollten laut EU- Kommission mehr als 1000 Exemplare umfassen, um von einem günstigen Erhaltungszustand sprechen zu können,“ erläutert Thoren Metz.

Die Umweltschutzorganisationen WWF Österreich und ÖKOBÜRO begrüßen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs. “Das ist eine wichtige Klarstellung: Bei streng geschützten Arten wie dem Wolf gehen gelindere Mittel wie der Herdenschutz vor. Der Abschuss darf nur das letzte Mittel sein”, erklärt WWF-Artenschutzexperte Christian Pichler.

 

Vielversprechende Pilotprojekte

Im Tiroler Oberland laufen derzeit drei Pilotprojekte zum Herdenschutz mit insgesamt mehr als 1.000 Schafen. Bisher gab es keine Risse, obwohl Wölfe in der Region nachgewiesen wurden. Trotz des offensichtlichen Potenzials gibt es hierzulande weder einen Ausbauplan, noch rufen die Bundesländer die Möglichkeiten zur Förderung von Herdenschutzmaßnahmen oder zur Ausbildung von Hirt:innen durch EU-Mittel ab – im Gegensatz zu anderen Ländern wie zum Beispiel Frankreich, das die Almwirtschaft generell stärker unterstützt: So will etwa Frankreich für die Periode 2023-2027 insgesamt 175 Millionen Euro aus EU-Mitteln abrufen, um das Hirt:innenwesen und auch den Herdenschutz zu stärken.

 

Ein kleiner Engpass im Kühlschrank brachte mich zu meiner neuen Lieblingsspeise – Gazpacho

Ein kleiner Engpass im Kühlschrank brachte mich zu meiner neuen Lieblingsspeise – Gazpacho

Die andalusische kalte Gemüsesuppe hat mir einen herrlichen Sonntagabend beschert und mich zum absoluten Fan der Kochkunst meines Neffen gemacht.

 

Nach einem ausgiebigen Badetag kamen wir kürzlich, den Neffen (der ein virtuoser Spitzenkoch ist) im Schlepptau, hungrig nach etwas Frischem, das uns nicht allzu lange beschäftigt und doch satt macht, tigerten wir am letzten Sonntag durch die Küche und prüften den Inhalt des Kühlschranks auf seine Tauglichkeit dahingehend.

Schnell entschlossen schlug der talentierte Chef Gazpacho vor. Kurz war ich irritiert – ist das nicht kompliziert?

Ich hatte den Gedanken noch nicht zu Ende gedacht, da leerten Tochter und Neffe bereits das Gemüsefach.

 

Was wir brauchen

(bei uns war es nicht so genau bemessen, um die Verhältnisse abschätzen zu können, halte ich mich ungefähr an ein echtes Rezept)

1 kg Paradeiser

1-2 Paprika

½ Gurke

2 Knoblauchzehen

Einige Spritzer Zitronensaft

Salz, Pfeffer, Chili

Etwas Olivenöl

1 Prise Zucker

Wer möchte: Zwiebel, Basilikum

Garnierung: Apfel, (Salz-)Zitrone, Frühlingszwiebel, Paprika, Kräuter (nach Lust und Laune)

 

🍅 bei uns wurden alle Zutaten in einer affenartigen Geschwindigkeit würfelig geschnitten

🍅 das Mixen war durch unzulängliche Gerätschaften (ein etwas in die Jahre gekommener Stabmixer) etwas mühsam – kann durch moderneres Equipment optimiert werden

🍅 dann wurde mit Salz, Pfeffer, Chili, Zucker, Zitronensaft und Olivenöl abgeschmeckt

🍅 als Garnierung wurden ein Apfel, eine Salzzitrone, Kräuter und eine Frühlingszwiebel fein gehackt

🍅 mit Olivenöl beträufelt und in einer kleinen Schüssel zur freien Entnahme bereitgestellt

🍅 zum Schluss haben wir noch Eiswürfel in die Suppe geworfen und nochmals gemixt.

🍅 dazu habe ich tiefgekühltes Baguette aufgebacken.

 

Es war uns ein Festmahl. Viel Spaß und noch mehr Genuss!!

 

 

Was ist Permakultur?

Was ist Permakultur?

Immer wieder sprechen wir über Permakultur, doch wissen wir eigentlich genau, was es ist? Laut dem deutschen Permakultur Institut handelt es bei Permakultur um „ein begeisterndes, mitreißendes Werkzeug, die eigene Welt zu verändern.“ Dabei werden Möglichkeiten erkundet, „zukunftsfähige Lebensweisen und Lebensräume zu gestalten und zu erhalten. So soll für Mensch und Natur dauerhaft Entfaltung möglich sein.“ Es handelt sich also um ein Prinzip, dass auf alle Bereiche unseres Lebens anwendbar ist.

 

Begriffserklärung

Das Wort setzt sich aus „permanent“ und „agriculture“ zusammen und steht für eine dauerhafte, also nachhaltige Landwirtschaft, bei der natürliche Kreisläufe und Ökosysteme zum Vorbild genommen, beobachtet und imitiert werden, um langfristig auf ökologischer Basis Erträge zu erwirtschaften.

 

Woher kommt es?

Das ursprüngliche Konzept der Permakultur wurde von den Australiern Bill Mollison und seinem Schüler David Holmgren entwickelt. Bill Mollison erhielt 1981 dafür den Alternativen Nobelpreis (Right Livelihood Award). Auf Basis des Wissens indigener Völker, altbekannte Kulturtechniken und auch eines japanischen Bauern, der seit den 1950er Jahren naturnahe Landwirtschaft betrieb, entwickelten sie das ganzheitliche Konzept einer zukunftsfähigen Landwirtschaft und machten es weltweit bekannt.  Wähend die industrielle Landwirtschaft Böden ruiniert, das Grundwasser mit Chemikalien verseucht und zu stark nutzt und die Artenvielfalt zerstört. Im Gegensatz dazu will die Permakultur im Einklang mit der Natur arbeiten und die Bodenfruchtbarkeit aufbauen, kaum Abfall erzeugen und die Artenvielfalt erhöhen.

 

“Die Philosophie hinter Permakultur will mit und nicht gegen die Natur arbeiten, sie ist eine Philosophie der fortlaufenden und überlegten Beobachtung und nicht des fortlaufenden und gedankenlosen Handelns; sie betrachtet Systeme in all ihren Funktionen, anstatt nur eine Art von Ertrag von ihnen zu verlangen.”

Bill Mollison

 

Ethische Grundsätze

Für die beiden Australier bilden die folgenden drei ethischen Grundsätze die Basis jeden Handelns, und zwar „Trage Sorge für die Erde (Care for the earth)“, sowie „Trage Sorge für die Menschen (Care for the people)“ und „Teile fair und setze Grenzen für Konsum (Fair share)“.

 

Darauf aufbauend gibt es 12 Gestaltungsprinzipien, die wir bereits vorgestellt haben.

Es handelt sich dabei um einen lebendigen Prozess, der hinterfragt und in dem es keine vordefinierten Antworten gibt. Deswegen sehen Permakultur-Betriebe auch alle sehr unterschiedlich aus. Was ihnen gemeinsam ist, ist die achtsame, intelligente Mehrfachnutzung der Ressourcen, sowie ein effiizienter Umgang mit Energie, sei es Sonnen-, Wind-, Wasser- oder Wärmeenergie. Die Einbettung in Kreislaufsysteme und Steigerung der Effizienz steht ebenso im Mittelpunkt der Anstrengungen wie Kooperation miteinander statt Konkurrenz.

„Erfolgreiches Design sollte selbstständig funktionierende Systeme schaffen.“ (Bill Mollison)

 

Unsere Systeme müssen sich verändern und Permakultur gibt uns viele Werkzeuge in die Hand, diesen notwendigen Wandel anzugehen.

 

Links:

Permakultur Institut e.V.

Meilenstein für den ungarischen Naturschutz durch Greenpeace-Klage

Meilenstein für den ungarischen Naturschutz durch Greenpeace-Klage

Nach vier Jahren Rechtsstreit rund um ein Mega-Bauprojekt auf der ungarischen Seite des Neusiedler Sees traf nun der Oberste Gerichtshof (Kúria) in Ungarn eine wegweisende Entscheidung zugunsten von Greenpeace.

 

Die Baustelle darf nur reaktiviert werden, wenn die Bauarbeiten die Flora und Fauna des geschützten Nationalparks Neusiedler See nachweislich nicht beschädigen. Greenpeace bewertet die Entscheidung des Gerichts als bahnbrechenden Umwelterfolg.

Greenpeace-Sprecher Stefan Stadler sagt:

„Dieses Urteil ist ein Meilenstein für den ungarischen Naturschutz und wird auch in anderen Natur- und Umweltschutzprozessen als Präzedenzfall dienen. Greenpeace hat gemeinsam mit den ,Freunden des Fertő-Sees’ vier Jahre lang gegen das umweltzerstörerische Luxus-Projekt angekämpft. Der Neusiedler See ist ein sensibles, artenreiches und mehrfach geschütztes Ökosystem, das bereits empfindlich unter den Folgen der Klima- und Artenkrise leidet. Hier für ein touristisches Mega-Projekt hektarweise Nationalparkgelände zuzupflastern, ist kompletter Wahnsinn.”

Neben einem Hotelkomplex mit 100 Zimmern sollten im Rahmen des Bauprojekts eine Sporthalle, ein Parkhaus mit 880 Stellplätzen und ein Yachthafen für bis zu 850 Bootsliegeplätzen entstehen – und das inmitten des Nationalparks Neusiedler See.

Nach Aktionen und rechtlichen Schritten von Greenpeace und anderen NGOs, lauter Kritik aus der ungarischen und österreichischen Bevölkerung sowie Einspruch der UNESCO wurde das Projekt ausgesetzt.

Im Dezember 2022 wurde die Baugesellschaft aufgelöst, die das Projekt hätte umsetzen sollen.

Gleichzeitig erteilte jedoch die ungarische Regierung Anfang 2023 eine neue, unbefristete Umweltgenehmigung für das Projekt – auf einer Fläche von 70 statt zuvor 53 Hektar.

Die Bauarbeiten liegen nun seit knapp zwei Jahren brach, könnten allerdings jederzeit reaktiviert werden.

Ergebnis

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes legt nun fest, dass die Fauna und Flora des Sees nachweislich nicht beschädigt werden dürfen. Die Beweispflicht liegt auf Seiten der Projektbetreibenden und muss bereits vor einem potenziellen Eingriff in das Ökosystem Neusiedler See erfolgen.

Greenpeace setzt sich weiterhin für eine Redimensionierung des Bauprojekts ein – das könnte die beste Lösung sein.

Mitten in der Hitzewelle – wie machen wir unseren Garten hitzefit?

Mitten in der Hitzewelle – wie machen wir unseren Garten hitzefit?

Heute hat es 35 Grad und mehr. Wir befinden uns hier gerade mitten in einer Hitzewelle. Unsere Gärten, unsere Pflanzen sind nun in einer Ausnahmesituation. Die hohen Temperaturen, Trockenheit und Wind machen ihnen zu schaffen. Wir müssen uns darauf einstellen, dass dies zum neuen „Normal“ im Sommer geworden ist. Was können wir also tun, um unsere Gärten resistenter dagegen zu machen?

 

Der Ansatz, dass ein ausgeklügeltes Bewässerungssystem der Trockenheit elegant den Garaus machen könnte ist in Zeiten von Rekordtiefstständen des Grundwassers einfach nicht verantwortungsvoll – das ohne Ende (wohl aber zurecht) überstrapazierte Wort NACHHALTIG möchten wir schon gar nicht mehr verwenden – sagen wir, Bewässerungsanlagen sind einfach nicht zukunftstauglich.

Nun ist es uns ein Anliegen, unsere Gärten robuster und hitzebeständiger zu machen, doch wo könnten wir beginnen. Hier unsere erprobten Tipps:

 

Regenwasser auffangen

Erste Regel lautet, das, was da ist zu nutzen, sprich: Regenwasser, das periodenweise ja in kurzer Zeit in rauen Mengen vom Himmel fällt, aufzufangen und für Topfpflanzen, Blumenkästen oder andere Bereiche, die Gießwasser in Haushaltsmengen erfordern, zu nutzen.

 

Mentale wie physische Loslösung von englischem Rasen

Unsere Wiesen können einfach keine Golfplätze – deren Existenz in Zeiten wie diesen ohnehin massiv zu hinterfragen ist – mehr sein, auch wenn es manche Zeitgenossen noch so schmerzt.

Darf die Wiese länger sein, schützt sie den Boden vor der Austrocknung und ist robuster. Alternativ könnte das Anlegen einer Blumenwiese angedacht werden.

Von großzügiger Bewässerung mit Schlauch oder Rasensprenger ist abzusehen. Besonders letzterer ist ja durch Verdunstung ein Wasserverschwender ohne Nutzen der Extraklasse.

Du wirst sehen, deine Wiese ist sehr widerstandsfähig und erholt sich in der Regel schnell wieder, auch wenn sie einmal vergilbt.

 

 

Nicht zupfen

Auch wenn es noch so verlockend wäre, halte dich mit dem Zupfen trockener Blätter zurück, sie bieten immerhin etwas Schatten und schützen die Pflanze. Wenn sie ausgezupft werden, wird das Nachwachsen des nächsten Blatts eingeleitet – im Rahmen einer Hitzewelle kommt das nicht immer zu einem guten Ende.

 

Wenn gießen, dann richtig

Gegossen wird morgens. Abends könnte das Gießen Schnecken anlocken. Außerdem eher intensiv gießen und dafür nicht so oft.

 

Wie wird mein Garten langfristig hitzefit?

Schatten

Schaffe Schatteninseln – das geht mit Hilfe von Schirmen oder Segeln, auch Tarnnetze geben einen wunderschönen, durchlässigen Schatten mit interessanten Lichtspielen und sind nicht so windanfällig wie ein Segel. Wir raten von Abdeckungen, die Stauhitze erzeugen könnten dringend ab.

Der angenehmste Schatten, den man sich überhaupt vorstellen kann, kommt aber immer noch von einem Baum, darum raten wir zum Pflanzen von robusten, dem Standort entsprechenden Sorten. Das tut auch dem Gesamtklima gut.

 

Pflanzen setzen, die mit Hitze umgehen können

Eines ist sicher, zurückverwandeln wird sich das Klima in den nächsten tausend Jahren wohl nicht, darum möchten wir euch ans Herz legen, die Pflanzen, die ungeeignet für die Hitze sind gegen robustere heimische Sorten auszutauschen. Das bringt langfristig Erleichterung.

In unseren Gärten haben sich bewährt:

Wollziest
Nachtkerze
Kugeldistel
Steinquendel
Spornblume
Wolfsmilcharten
Mittagsblume
Kräuter wie Rosmarin, Thymian, Oregano, Dille usw.
Lavendel
Alte Rosensorten
Wilde Möhre
Perovskia
Margarite
Flammenblumen
Echter Wein
Brombeere
Schafgarbe

Um ein paar zu nennen. Es hängt natürlich davon ab, wieviel Sonne die Pflanzen bekommen und auch wie der Boden beschaffen ist.

 

Insgesamt möchten wir euch wiedermal innig ans Herz legen, ganz im Sinne der Regeln der Permakultur, MIT den neuen Gegebenheiten zu leben und nicht DAGEGEN. Eure #Beetschwestern.

Ewigkeitschemikalie TFA in unserem Trinkwasser

Ewigkeitschemikalie TFA in unserem Trinkwasser

Alarmiert durch die im Mai entdeckten hohen Belastungen europäischer Flüsse mit der Ewigkeits-Chemikalie Trifluoracetat (TFA) untersuchten GLOBAL 2000 und PAN Europe nun 55 Trinkwasserproben (Leitungswasser und Mineralwasser) aus 11 EU-Staaten. TFA gelangt hauptsächlich als Abbauprodukt von PFAS-Pestiziden und F-Gasen ins Wasser. PFAS sind die stabilsten Chemikalien überhaupt.

„Die Laborergebnisse zeigen, dass die TFA-Kontamination unser Trinkwasser erreicht hat. PFAS-Pestizide und F-Gase sollten heute verboten werden, damit wir auch in Zukunft unser Wasser sicher trinken können!“, fordert Salomé Roynel, Policy Officer zu PFAS, PAN Europe.

 

Die wichtigsten Ergebnisse

TFA wurde in 34 von 36 europäischen Leitungswasserproben aus elf EU-Ländern nachgewiesen. Die gefundenen Werte lagen zwischen „unter der Nachweisgrenze“ (< 20 Nanogramm pro Liter) und 4.100 ng/L. Die Spitzenwerte sind vergleichbar mit den Spitzenbelastungen in Europäischen Fließgewässern und Seen. Der Unterschied zu Oberflächengewässern ist, dass wir im Leitungswasser auch zwei TFA-freie Proben fanden und die durchschnittlichen Belastungen mit 740 ng/L im Trinkwasser niedriger liegen als in den Flüssen und Seen, wo sie bei 1.220 ng/L lagen.
Um zu prüfen, ob TFA auch in tief gelegene Wasserreservoirs vordringt, aus denen Mineralwässer gewonnen werden, wurden 17 Mineral- und 2 Quellwasserproben in die Untersuchung einbezogen: 12 der 19 Proben waren mit TFA belastet, in Konzentrationen zwischen „unter der Nachweisgrenze“ und 3.200 ng/L, mit einer Durchschnittsbelastung von 278 ng/L.
Die Österreichischen Leitungswasserproben waren diesmal, anders als beim Fließgewässertest, unter den stärker belasteten Proben. „Ins Auge sticht besonders, dass die höchsten Belastungen bei diesem Stichprobentest genau in den Bundesländern gefunden wurden, wo die meisten landwirtschaftlich genutzten Flächen liegen. Das sind Oberösterreich, Steiermark, Niederösterreich und das Burgenland, während Tirol, Wien, Vorarlberg, Kärnten und Salzburg die niedrigsten Werte aufweisen. Das stimmt mit den Ergebnissen des deutschen Umweltbundesamts überein, die PFAS-Pestizide als Hauptquelle für TFA im Wasser definierten“, verweist Helmut Burtscher-Schaden, Umweltchemiker bei GLOBAL 2000 auf die Dringlichkeit der heute gestarteten GLOBAL 2000-Petition „PFAS verbieten – Trinkwasser schützen!“ „Unsere Bauern und Bäuerinnen wissen meist allerdings gar nicht, dass sie diese Ewigkeits-Chemikalien auf ihre Felder sprühen, weil die Wirkstoffe auf den Produkten nicht als PFAS gekennzeichnet sind.“

Die Ergebnisse dieser Stichproben-Untersuchungen sind im Report „TFA: Die ewige Chemikalie im Wasser, das wir trinken“ zusammengefasst.

Risiken für die Gesundheit kaum untersucht

Obwohl Gewässer EU-weit flächendeckend mit TFA belastet sind, gibt es kaum Studien oder wissenschaftliche Daten zu den Umwelt- und Gesundheitsrisiken der Chemikalie. Die Risikobewertungen variieren erheblich: Nach der EFSA-Bewertung von 2016 sind 50 Mikrogramm (µg) TFA pro Kilogramm (kg) Körpergewicht und Tag tolerierbar.

Nach der Bewertung des deutschen Umweltbundesamtes ab 2020 sind es 12,5 µg/kg/Tag. Das niederländische Nationale Institut für öffentliche Gesundheit und Umwelt (RIVM) leitete 2023 eine tolerierbare Tagesdosis von nur 0,32 µg/kg/Tag ab, basierend auf dem aktuellen Wissensstand und unter der Annahme, dass TFA ein vergleichbares toxikologisches Profil wie andere, besser untersuchte PFAS aufweist. Diese Annahme wird durch die jüngste Studie von Bayer zur Reproduktionstoxizität von TFA bei Kaninchen gestützt, in der schwere fetale Missbildungen festgestellt wurden. Deutschland hat kürzlich bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA den Vorschlag eingebracht, TFA als reproduktionstoxisch einzustufen.

„Die gute Nachricht ist, dass die TFA-Werte, die wir fanden, in den meisten Proben noch innerhalb der Grenzen liegen, die nach heutigem Wissensstand als sicher gelten. Allerdings steigt die TFA-Belastung täglich, und der Sicherheitspuffer ist bereits sehr klein. Außerdem sind wir bereits durch andere PFAS übermäßig belastet. Es müssen daher sofort Maßnahmen ergriffen werden, um eine weitere TFA-Belastung zu verhindern“, so Helmut Burtscher-Schaden, Umweltchemiker von GLOBAL 2000.

 

Fehlende gesetzliche Grenzwerte

„Aus rechtlicher Sicht ist und bleibt TFA eine ‚unsichtbare‘ Chemikalie. Das Fehlen von Qualitätsnormen für Grund- oder Oberflächenwasser und das Fehlen eines TFA-Grenzwerts für Trinkwasser haben dazu geführt, dass eine weit verbreitete chemische Verunreinigung unter dem Radar durchgeht. Mit der Aktualisierung der Wasserverschmutzungsnormen, die in der EU-Wasserrahmenrichtlinie geregelt sind, könnte sich dies ändern: Die europäischen Institutionen haben jetzt die Möglichkeit, die Weichen für den Wasserschutz zu stellen – das sind sie ihren Bürger:innen schuldig. Die Menschen haben ein Recht auf gesundes Wasser“, fordert Sara Johansson, Referentin für die Prävention von Wasserverschmutzung beim Europäischen Umweltbüro.

Von der Kühle – was beim Benutzen eines Ventilators zu beachten ist

Von der Kühle – was beim Benutzen eines Ventilators zu beachten ist

Schon beim Geräusch des Ventilators habe ich das Gefühl, es wird kühler. Casablanca kommt näher und das Drücken der Hitze entspannt sich.

 

Dass der Betrieb des Ventilators aber auch seine Tücken hat oder sogar gefährlich für die Überhitzung des Körpers sein kann wissen Viele nicht, darum möchten wir euch die beste Wirkungsweise und Tipps zum guten und schonenden Umgang mit dem heiß ersehnten Kühlespender hier auflisten.

 

Wie wirkt der Ventilator

Er wirkt wie ein Mixer für die Luft, wirbelt sie durcheinander, kühlt sie aber – im Gegensatz zur Klimaanlage – nicht ab. Sinnvoll wirkt er also nur, wenn jemand im Raum ist. Das kühlende Gefühl stellt sich nämlich durch die Verdunstung von Schweiß auf der Hautoberfläche ein.

Der Ventilator funktioniert also in Kombination mit Feuchtigkeit.

 

Worauf ist beim Betrieb des Ventilators zu achten?

In erster Linie ist darauf zu achten, wie der Körper reagiert. Der Ventilator kann nämlich verschiedene Reaktionen hervorrufen:

Durch das Aufwirbeln von Pollen und Staub können Allergien verschlechtert oder sogar Allergieanfälle ausgelöst werden
Durch die Abkühlung der Hautoberfläche reagieren die Thermorezeptoren der Muskeln mit Verspannung
Bei Frösteln durch Zugluft in Kombination mit schwacher Immunabwehr und Viren kann sich das, was wir „Erkältung“ nennen, einstellen.
Wenn man bei Temperaturen über 35 Grad das Gefühl hat, durch die Zugluft nicht abzukühlen, sondern eher zu überhitzen (bei älteren Menschen oft der Fall, da sie weniger Schwitzen), bitte sofort Ventilator abstellen!! Dieser Zustand kann sich durchaus bedrohlich auf den Organismus auswirken.

https://news.pro.earth/2023/06/21/behalte-einen-kuehlen-kopf-drei-alternativen-zur-klimaanlage/

pro.earth-Fazit

Der Ventilator ist sicher klimaschonender (weil auch stromsparender) als eine Klimaanlage und darum zu bevorzugen.

Wer ihn sinnvoll einsetzt wird auch Abkühlung durch ihn erfahren.

 

Unser Tipp:

Verwende den Ventilator in Verbindung mit Luftfeuchtigkeit – also zum Beispiel, wenn du Wäsche aufhängst. In besonderen Hitzeperioden könntest du auch eigens Tücher nass machen und die Zugluft des Ventilators durchschicken – das ist die Königsklasse der Ventilator-Verwendung. 💚

Hitze am Arbeitsplatz und die damit einhergehenden neuen Aufgaben für Arbeitgeber

Hitze am Arbeitsplatz und die damit einhergehenden neuen Aufgaben für Arbeitgeber

Die hochsommerlichen Temperaturen machen zum wiederholten Male vielen Arbeitnehmer:innen zu schaffen. Vor allem Menschen, die im Freien arbeiten, leiden unter der Hitze. Aber auch in nicht klimatisierten Innenräumen wird der sommerliche Berufsalltag zur qualvollen Herausforderung. Darunter leiden nicht nur die Beschäftigten, sondern auch deren Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit.

 

Hitze stellt vor allem bei Arbeiten im Freien eine erhöhte Gesundheitsgefahr dar. Auf Dächern oder in Baugruben werden immer wieder Temperaturen um die 50 Grad erreicht. Anders als in Arbeitsräumen gibt es für den Außenbereich keine gesetzlichen Temperaturgrenzwerte.

Dennoch müssen Arbeitgeber:innen im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung Hitzeschutzmaßnahmen festlegen. Dabei sind auch zusätzliche Belastungsfaktoren wie sonstige Witterungseinflüsse, UV-Strahlung und erhöhte Konzentration von Luftschadstoffen zu beachten.

Eine zentrale Schutzmaßnahme ist, besonders anstrengende Tätigkeiten an die Tagesrandzeiten zu verschieben, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

Leichtere Tätigkeiten, die im Schatten verrichtet werden können, sollten nach Möglichkeit in jene Tageszeiten rücken, wenn die Temperatur am höchsten ist.

Überstunden sollten möglichst reduziert werden. Auch zusätzliche Pausen und regelmäßiges Trinken sind einzuplanen.

Die Getränke müssten eigentlich vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Besonders eignen sich stilles Mineralwasser, ungesüßter Kräuter- und Früchtetee oder stark verdünnter Fruchtsaft.

Milch, Energy-Drinks, Limonaden und alkoholische Getränke sind als Durstlöscher an Hitzetagen nicht geeignet.

Beschattungen durch Sonnensegel oder Sonnenschirme sollten möglichst bereitgestellt werden.

Leichte, körperbedeckende Schutzkleidung, möglichst mit UV-Schutz, sowie breitkrempige Hüte bilden einen geeigneten Sonnenschutz. Auch Sonnenschutzmittel und Sonnenbrillen mit entsprechendem UV-Filter müssen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.

Eine Sonderregelung gibt es am Bau: Dort können Stunden, in denen die Temperatur 32,5 Grad überschreitet, als Schlechtwetterstunden im Sinne des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes gelten.

Die Arbeit kann dann eingestellt werden – bei eingeschränkten Bezügen. Die Letztentscheidung darüber liegt beim Arbeitgeber. Eine Hitze-App von Gewerkschaft Bau-Holz, Arbeiterkammer und Global 2000 zeigt auf Basis offizieller Daten an, ob auf einer Baustelle die Voraussetzungen für Schlechtwetterstunden gegeben sind.

Für Innenräume verlangt die Arbeitsstättenverordnung, dass die Lufttemperatur am Arbeitsplatz 25 Grad möglichst nicht überschreitet. Ausnahmen bestehen hier für Räume, in denen die Einhaltung der Temperatur aufgrund der Nutzungsart nicht möglich ist, etwa in der Produktion.

Überall dort, wo die Einhaltung der Temperaturobergrenze nicht möglich ist, muss der Arbeitgeber sämtliche Maßnahmen ausschöpfen, um die Temperatur zu senken, zum Beispiel durch Beschattung, sagt der AK-Präsident.

Beim Einsatz von Klima- bzw. Lüftungsanlagen oder Ventilatoren haben Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten vor Zugluft geschützt sind

Erneuerbares-Gas-Gesetz abgelehnt – laut GLOBAL 2000 ein schwarzer Tag für die Energiewende

Erneuerbares-Gas-Gesetz abgelehnt – laut GLOBAL 2000 ein schwarzer Tag für die Energiewende

Die Umweltschutzorganisation diagnostiziert einen Verlust an Energieversorgungssicherheit, erhöhte Treibhausgasemissionen und ungenutzte regionale Wirtschaftsimpulse als Folge – und sie könnte Recht behalten.

 

Die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 bedauert, dass es gestern keine Einigung im Nationalrat zum Beschluss des Erneuerbares-Gas-Gesetzes (EGG) gab:

„Das ist ein schwarzer Tag für die Energiewende in Österreich. Das Erneuerbares Gas-Gesetz ist ein wichtiger Mosaikstein für Klimaschutz und die Unabhängigkeit von russischen Gaslieferungen. Es scheint, als ob die massive Energieversorgungskrise vor nicht einmal zwei Jahren einfach vergessen wurde. Wir fordern die Verantwortlichen auf, ihre Haltung zu überdenken und die Verhandlungen auch jetzt noch weiterzuführen, damit dieses wichtige Gesetz doch noch beschlossen werden kann“, so Johannes Wahlmüller, Klima- und Energiesprecher von GLOBAL 2000.

Der Ausbau von Biogas aus nachhaltigen Quellen ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende in Österreich. Zuletzt hat der Gesetzesentwurf einen Ausbau von 6,5 TWh vorgesehen, das entspricht in etwa 8,3 % des Gasverbrauchs. Es wäre damit die wichtigste Einzelmaßnahme, die derzeit umsetzungsreif ist, um den Ausstieg aus russischen Gaslieferungen zu schaffen.

Weiters wäre festgelegt, dass Biogas bei Neuanlagen nur aus Abfällen und Reststoffen gewonnen werden darf, für Bestandsanlagen gäbe es eine Übergangsfrist bis 2034. Es hätte damit auch ökologische Verbesserungen gegeben. Dass das Gesetz heute nicht beschlossen wurde, bedeutet eine vergrößerte Unsicherheit, sobald russische Gaslieferungen ausbleiben und es verstärkt dann die Abhängigkeit von alternativen Lieferländern.

Die Kritik am Förderregime weist GLOBAL 2000 zurück: Egal ob man erneuerbares Gas über eine Quote oder ein Marktprämienmodell fördert, der Ausbau erneuerbarer Energie wird etwas kosten. Dementgegen stehen aber zahlreiche Vorteile wie regionale Wertschöpfung, Reduktion der CO2-Emissionen und eine erhöhte Energieversorgungssicherheit.

„Freuen kann sich heute nur die fossile Energielobby, für Österreich bringt die Entscheidung viele Nachteile. Wir verlieren an Energieversorgungssicherheit, lassen Chancen für die regionale Wertschöpfung gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ungenutzt und gleichzeitig werden hohe Treibhausgasemissionen einfach hingenommen, was Milliardenschwere Strafzahlzungen zur Folge haben kann“, so Johannes Wahlmüller abschließend.

Zu Gast auf Erden – wo stehen wir in unserer Beziehung zur Natur

Zu Gast auf Erden – wo stehen wir in unserer Beziehung zur Natur

Viele von uns – und das ist vielleicht noch untertrieben – nehmen sich als getrennt von der Natur wahr. Wir befinden uns in unseren vier Wänden und gehen hinaus in die Natur oder machen in ihr Urlaub, konsumieren sie als Mittel zu Entspannung oder zum Lustgewinn. Ein Umdenken könnte uns auf ganz neue Wege bringen.

 

Solange wir uns als getrennt von der Natur, als Gast auf Erden, als mit der Natur in Beziehung stehende wahrnehmen, ist auch alles, was wir zu ihrem Schutz tun, unser guter Wille und als Bonuspunkt auf unserem Karmakonto zu verzeichnen.

Würden wir uns aber als Teil von ihr sehen, wären alle Bemühungen von mehr Selbstverständlichkeit getragen und ich gehe sogar so weit, zu sagen, es wäre es wohl nie so weit gekommen.

 

Eins-Sein

Unsere Art zu leben ist seit vielen Generationen ziemlich unnatürlich, darum ist es auch völlig verständlich, dass wir den Bezug von uns zur Natur nicht mehr herstellen können.

Anders ist das bei Naturvölkern, die sich als Teil des Ganzen wahrnehmen und als solcher anders durchs Leben gehen als wir Gäste.

 

Gast auf Erden

Als Gäste sollten wir versuchen, die Erde nach unserem Verlassen unbeschadet zurückzugeben. Vielleicht wäre die beste Lösung sogar, wir wären gar nicht da.

In einer Beziehung wäre diese Sicht der Dinge in höchstem Maße ungewöhnlich. Als Gast ist die Distanz zum Gastgeber immer gegeben, man nimmt sich als getrennt von der Umgebung wahr.

Wenn es um unsere Beziehung zur Natur oder unser Dasein auf Erden geht, wäre es heilsam, das einmal zu überdenken.

Als ich ein Gespräch im Radio zu diesem Thema gehört habe, wurde in mir eine Lawine losgetreten, die mich atemlos machte. Die Spezies Homo Sapiens ist seit Jahrtausenden damit beschäftigt, sich von der Natur abzugrenzen – mit Erfolg schwingen wir uns sogar über sie und nehmen uns als glorreiche Krönung der Schöpfung wahr – an Selbstbewusstsein mangelt es uns ja sichtlich nicht.

 

Innen- und Außenraum

Im Innenraum unserer sprichwörtlichen vier Wände ziehen wir uns zurück, sind wir geschützt – glauben, wir sind außerhalb der Natur. Doch das ist ein Trugschluss.

Die häufiger auftretenden Extremwetter der letzten Jahre führen uns das eindrucksvoll vor Augen. Die Natur kommt herein in unseren geschützten Raum und nimmt ihn in Besitz.

Dabei ist alles Natur – auch wenn das Wasser aus dem Wasserhahn und die Luft, zum Fenster hereinkommt. Denken wir doch einmal darüber nach…